1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für bestimmte einzelne Leistungsarten wie z.B. Schulungen, Projekte oder N-IX durch „Ergänzende Geschäftsbedingungen“ ergänzt werden. Ergänzende Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt, wenn eine der darin geregelten Leistungen Vertragsgegenstand werden soll; abweichende Regelungen in Ergänzenden Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.2. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Unsere Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung zustande. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Bei Fehlen einer schriftlichen Bestätigung kommt ein Vertrag auch durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden zustande.
3. Überlassene Unterlagen
3.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Netzpläne, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
3.2. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
4. Preise und Zahlung
4.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei expliziter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich die teamix GmbH das Eigentum angelieferten Produkten (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden.
5.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.
5.3. Sofern die teamix GmbH zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Kunde der teamix GmbH zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
6. Lieferung
6.1. Soweit nicht eine feste Frist oder ein fixer Termin ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die von uns angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen und für die Erbringung von Leistungen stets nur annähernd.
6.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Vereinbarte Fristen zur Erbringung unserer Leistung beginnen erst mit Vorliegen der vom Kunden geschuldeten Beistellungen.
6.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und dürfen mit Teilrechnungen belegt werden. Mit der Zahlung einer Teilrechnung erklärt der Kunde keine Gesamtabnahme.
6.4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
7.1. Der Käufer hat die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle eines Mangels ist die teamix GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte teamix GmbH eine vom Käufer gesetzteangemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
7.2. Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät oder Teil mit vollständigem Zubehör (sowie unseren Seriennummernaufklebern) und in der Originalverpackung auf eigene Kosten und Gefahr an die teamix GmbH zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er weder eine Nachbesserung, Wandelung oder Minderung verlangen.
7.3. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der teamix GmbH vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialienverwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Sachmangelhaftung. Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten.
7.4. Die Abtretung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch unsere Kunden ist unzulässig. Die Bestimmungen der § 377 HGB bleiben davon unberührt.
7.5. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Sollte im Rahmen der Reparatur durch die teamix GmbH auf dem zu reparierenden Gerät befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
7.6. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungenbeschränkt. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, die Berechtigung wurde von der teamix GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
7.7 Schadensersatzansprüche werden – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Ansonsten haftet die teamix GmbH nur wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Unsicherheitseinrede
8.1. Wird für uns nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, sind wir berechtigt, Vorleistung bzw. Sicherheit zu verlangen.
8.2. In diesem Fall werden wir innerhalb einer angemessenen Frist den Kunden auffordern, entweder nach seiner Wahl vorzuleisten oder Sicherheit zu leisten. Sollte der Kunde nach Ablauf der Frist weder vorgeleistet haben, noch eine entsprechende Sicherheit gestellt haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch uns nicht ausgeschlossen.
8.3. Stellt der Kunde nach einer entsprechenden Aufforderung durch uns eine Sicherheit, so steht die Genehmigung dieser Sicherheit in unserem Ermessen. Wir sind insbesondere ermächtigt, die gestellte Sicherheit, sofern es sich nicht um eine einredefreie Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse handelt, auf ihre wirtschaftliche Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Ergibt eine solche Überprüfung, dass die Sicherheit nicht den Wert unserer Leistung erreicht, so sind wir berechtigt, die Sicherheit zurückzuweisen und eine andere Sicherheit zu verlangen.
9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der teamix GmbH.
9.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrages ist, soweit nicht eine ausdrückliche anderweitige Bestimmung getroffen ist oder sich aus der Natur der Leistung zwingend ein anderer Erfüllungsort ergibt, der Sitz der teamix GmbH.
10. Schriftform
10.1. Sämtliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Ergänzenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils der Schriftform.
10.2. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
11. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung oder Vereinbarung erhalten. DieVertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr in rechtswirksamer Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am ehesten entspricht.
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Auf gute |